In Mecklenburg-Vorpommern wird die Waldbrandgefahr täglich anhand des sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) bewertet und in 5 Stufen eingeteilt. Dies dient dazu, die Bevölkerung über das aktuelle Risiko zu informieren und passende Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen oder rechtlich wirksame Einschränkungen zu erlassen.
Egal bei welcher Gefahrstufe:
Rauchen im Wald ist grundsätzlich riskant und häufig verboten.
Offene Feuer, Grillen oder Feuerstellen im und unmittelbar am Wald sollten grundsätzlich unterlassen werden.
Fahrzeuge und Maschinen mit Funken- oder Hitzeentwicklung bergen eine Brandgefahr, insbesondere bei trockener Vegetation. Bei Beobachtung von Rauch oder Feuer: sofort Feuerwehr über Notruf 112 informieren.

Sehr geringe Gefahr
Gefährdung: Kaum Brandrisiko.
Verhalten:
– Waldspaziergänge und Freizeitaktivitäten sind ohne besondere Einschränkungen möglich.
– Dennoch gilt überall: keinen offenen Feuerstellen oder sonstigen Zündquellen im Wald anlegen.
Warum wichtig: Auch bei geringer Gefahr können Glutreste oder Funken zu Bränden führen.

Geringe Gefahr
Gefährdung: Leicht erhöhtes Brandrisiko durch trockenere Bedingungen.
Verhalten:
– Zündquellen vermeiden, z. B. offenes Feuer, Grillen oder Funken durch Werkzeuge.
– Achte schon auf erhöhte Vorsicht beim Betreten und Parken am Waldrand.
Tipp: Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen abstellen.

Mittlere Gefahr
Gefährdung: Wahrscheinlichkeit für Waldbrände steigt deutlich.
Verhalten & Einschränkungen:
– Keine öffentlichen Feuerstellen oder Grillplätze nutzen.
– Rauchen im Wald ist untersagt.
– Keine Waldarbeiten mit Feuer- oder Funkenbildung (z. B. Schweißen).
– Fahrzeuge sollten nur auf offiziellen Wegen/Plätzen geparkt werden.
Warum wichtig: Schon kleine Funken können Brände entfachen und sich schnell ausbreiten.

Hohe Gefahr
Gefährdung: Deutlich hohes Risiko mit starker Ausbreitungsgefahr.
Verhalten & Verbote:
– Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald können gesperrt werden.
– Betreten abseits ausgeschriebener Wege vermeiden.
– Offene Feuer, Grillen, Rauchen – streng verboten.
– Befahren nicht-öffentlicher Waldwege untersagt, ebenso Parken im Wald.
Zweck: Schutz der Wälder und Minimierung zusätzlicher Brandlasten.

Sehr hohe Gefahr
Gefährdung: Extrem hohes Waldbrandrisiko durch Trockenheit, Hitze, Wind etc.
Verhalten & Maßnahmen:
– Behörden können Begehungsverbote für besonders gefährdete Waldgebiete verhängen.
– Waldspaziergänge und Freizeitaktivitäten werden stark eingeschränkt oder untersagt.
– Alle Maßnahmen aus Stufe 3 und 4 gelten weiterhin in verschärfter Form.
– Achte unbedingt auf offizielle Beschilderung und Warnhinweise vor Ort.
Ziel: Verhindern, dass kleinste Funken oder Hitze Waldbrände auslösen.