Vorsichtsmaßnahmen bei Waldbrandgefahr

Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden. http://www.wald-mv.de/waldbrandkarte

– Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!

– Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!

– Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.

– Das Befahren von Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.

(Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern)